Allgemeine Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen
1. Nutzungserlaubnis
- Das Bogensportgelände darf nur von Berechtigten benutzt werden, die diese Nutzungsbestimmungen gelesen und durch Ihre Unterschrift akzeptiert haben.
- Berechtigt ist, wer einen Nutzungsvertrag mit dem Betreiber abgeschlossen hat.
- Berechtigt sind Gäste die sich bei dem Betreiber oder dessen Stellvertreter angemeldet haben. Die Nutzung ist im allgemeinen entgeltpflichtig.
- Schützen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines volljährigen und erfahrenen Schützen am Schiessbetrieb teilnehmen.
- Anfänger/Kursteilnehmer werden vom Betreiber oder einem von ihm beauftragten Trainer in die Schiessordnung/Sicherheitsregeln und die grundlegende Schiesstechnik eingewiesen.
- Grundsätzlich gilt, dass ein selbständiges Schiessen auf dem Gelände erst nach Beherrschung einer grundlegenden Schiesstechnik erlaubt ist.
2. Haftung und Versicherung
- Die Nutzung des Bogensportparcours erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eine Haftung des Betreibers und des Grundstückeigentümers ist ausgeschlossen.
- Der Betreiber und der Grundstückseigentümer treten für evtl. Schäden der Nutzer nicht ein.
- Jeder Nutzer des Parcours muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.
3. Sicherheit
- Folgende Sicherheitsbestimmungen sind zwingend einzuhalten!
- Vor Beginn des Schiessens trägt sich jeder Nutzer mit Namen, Datum und Uhrzeit in das Parcours-Buch ein, welches in dem Eingangsbereich des Hauptgebäudes ausliegt. Das Ende der Nutzung wird wiederum mit Uhrzeit dokumentiert.
- Wegen der besonderen Gefährdung dürfen sich Kinder nicht unbeaufsichtigt im Wald und auf dem Wiesengelände (innerhalb der Schiessbahnen) aufhalten. Die Eltern haften für ihre Kinder.
- Alkoholgenuss vor und während des Schiessens ist untersagt.
- Schützen, die in angetrunkenem Zustand das Gelände betreten, wird das Schiessen untersagt.
- Sind bei Ankunft bereits weitere Schützen oder Personen auf dem Gelände, ist besondere Vorsicht beim Schiessen erforderlich.
- Die Laufrichtung des Parcours und die damit verbundene Reihenfolge der Ziele sollte eingehalten werden.
- Es darf nur auf die aufgestellten Ziele geschossen werden.
- Die Abschusspflöcke geben den Verlauf der Schiessrichtung und die maximale Entfernung an, von der aus geschossen werden darf.
- Vor jedem Schuss hat sich jeder Schütze zu vergewissern, dass die Schiessbahn (auch hinter dem Ziel) frei von Personen und Tieren ist.
- Hoch- und Weitschüsse sind auf dem gesamten Gelände grundsätzlich nicht erlaubt.
- Jeder, der nicht schießt, hat sich hinter dem Schützen aufzuhalten; keiner darf sich vor einen Schützen stellen.
- Der Pfeil darf erst unmittelbar vor dem Schiessen auf den Bogen gelegt werden.
- Veränderungen an den Zielen, Abschusspflöcken und Schiessbahnen dürfen nur in Absprache mit dem Betreiber vorgenommen werden.
- Beim Pfeile suchen, müssen Bogen, Köcher oder Pfeile gut sichtbar vor das Ziel gestellt werden, damit für jeden ersichtlich ist, dass sich hinter dem Ziel noch jemand aufhält.
4. Sonstiges
- Das Mitbringen von Haustieren aller Art (insbesondere Hunde) auf das Schießgelände ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Jeder Anwesende ist angehalten, auf Sauberkeit des Geländes zu achten und keinen Müll zu hinterlassen. Anfallender Müll ist von dem Verursacher zu entsorgen.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände und in dem Gebäude nicht gestattet, Ausnahme ist der asphaltierte Bereich vor dem Gebäude. Kippen dürfen nicht in das Gelände geworfen werden.
- Fahrzeuge werden ausschließlich außerhalb des Geländes abgestellt.
- Das Fahren im Gelände ist nicht erlaubt.
- Es ist darauf zu achten, dass die auf dem Gelände abgestellten LKW's und Anhänger nicht beschädigt werden. Eventuelle Beschädigungen sind sofort dem Betreiber zu melden.
- Alle Schützen sind verpflichtet, nur in dem ausgewiesenen Gebiet zu schießen, das umzäunte Gebiet innerhalb des Geländes ist zum Bogenschießen nicht freigegeben und darf ausschließlich am linken Rand in Zaunnähe durchquert werden, um zum Bodensportgelände im Wald zu gelangen.
5. Behandlung der Ziele
- Es sind ausschließlich Scheiben- und 3D Spitzen erlaubt - Jagdpfeile und andere Spitzen sind verboten.
- Beschädigungen an den Zielen und evtl. auftretende Sicherheitsmängel des Parcours sind umgehend den Verantwortlichen zu melden.
- Die Pfeile sind materialschonend aus den Zielen zu ziehen.
- Jedes Ziel sollte nur 3 mal je Schütze pro Durchgang beschossen werden. Zum Einschiessen dienen die Strohwände auf der Wiese.
- Um beim Pfeile ziehen das Material zu schonen und um beide Hände frei zu haben, sollten die aufgestellten Bogenständer benutzt werden.
Es wird hier noch einmal darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen diese Regeln zu einem sofortigen Ausschluss vom Schiessbetrieb und Verweis vom Gelände sowie zur Auflösung aller Verträge führt.
Toren Mikat